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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 A 95/17   

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https://dejure.org/2018,13268
OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 A 95/17 (https://dejure.org/2018,13268)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.05.2018 - 10 A 95/17 (https://dejure.org/2018,13268)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 10 A 95/17 (https://dejure.org/2018,13268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines nachbarrechtlichen Abwehranspruchs für Eigentümer eines Grundstücks außerhalb des Plangebiets eines Bebauungsplans gegen die Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für oberirdisch angelegte sog. nicht notwendige Parkplätze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines nachbarrechtlichen Abwehranspruchs für Eigentümer eines Grundstücks außerhalb des Plangebiets eines Bebauungsplans gegen die Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung für oberirdisch angelegte sog. nicht notwendige Parkplätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 9 K 6703/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 A 95/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2018 - 10 A 95/17
    Selbst wenn es deshalb nicht allein auf die konkreten subjektiven Vorstellungen des Plangebers ankommen sollte und der Bebauungsplan und der darin inhaltlich zum Ausdruck gebrachte Planungswille unabhängig von den konkreten Vorstellungen des historischen Plangebers auf der Grundlage des heutigen Verständnisses von den Aufgaben der Bauleitplanung und dem System des bauplanungsrechtlichen Nachbarschutzes unter Berücksichtigung von Art. 14 GG auszulegen wäre, vgl. OVG Bln.-Bbg., Urteil vom 30. Juni 2017 - OVG 10 B 10.15 -, juris, Rn. 50, haben die Kläger nicht dargelegt, dass insoweit die von ihnen vorgenommene Auslegung der textlichen Festsetzung geboten sein könnte.
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